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   BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87   

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https://dejure.org/1987,5365
BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87 (https://dejure.org/1987,5365)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1987 - 2 StR 490/87 (https://dejure.org/1987,5365)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87 (https://dejure.org/1987,5365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs - Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber noch vor deren tatsächlicher Beendigung begangen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84

    Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder

    Auszug aus BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87
    "Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber noch vor deren tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit der Erpressung in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (BGH StV 1983, 104; BGH NStZ 1984, 409).
  • BGH, 24.08.1982 - 5 StR 234/82

    Annahme von Tateinheit zwischen einem gemeinschaftlich begangenen schweren Raub

    Auszug aus BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87
    "Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber noch vor deren tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit der Erpressung in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (BGH StV 1983, 104; BGH NStZ 1984, 409).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Denn Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes, aber noch vor dessen tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit dem Raub in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Die Revision verkennt, daß dies zumindest die Möglichkeit offenläßt, daß der Schußwaffengebrauch auch der Sicherung der Beute diente (BGHR StGB § 52 I Handlung, dieselbe 5).
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